* Fahrschule G. Schulz 4 mal in Bremen

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Klasse A: Motorrad unbegrenzt ab 25. Jahren



Informationen zur Klasse A - Motorrad unbegrenzt ab 25 Jahren:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Mindestalter: ab 25 Jahren
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: A, M
Besonderheiten: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 min + 4 Doppelstunden á 90 min klassenspezifisch

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Führerschein-Erweiterung:
Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse müssen in der theoretischen Ausbildung nur 6 Doppelstunden á 90 min Grundunterricht + 4 Doppelstunden á 90 min klassenspezifisch absolviert werden.

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse A1 sind die Sonderfahrten auch reduziert. Hier müssen neben der Grundausbildung nur 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt absolviert werden.


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