Mainframe 1

Klasse A2: Motorrad



Informationen zur Klasse A2 - Motorrad:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Hinweis: Bis 2 Jahre nach Erteilung bechränkt auf eine Nennleistung bis 35 kW u. einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg
Nach Ablauf von 2 Jahren muss neben einer Vorbereitung in einer Fahrschule noch eine weitere praktische Prüfung abgelegt werden.

Mindestalter: ab 18 Jahren
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: A1, M
Besonderheiten: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 min + 4 Doppelstunden á 90 min klassenspezifisch.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Führerschein-Erweiterung:
Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse müssen in der theoretischen Ausbildung nur 6 Doppelstunden á 90 min Grundunterricht + 4 Doppelstunden á 90 min klassenspezifisch absolviert werden.

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse A1 sind die Sonderfahrten auch reduziert. Hier müssen neben der Grundausbildung nur 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt absolviert werden.


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