Mainframe 1

Klasse B17: PKW ab 17 Jahren



Informationen zur Klasse B17 - PKW ab 17 Jahren

Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3.500 kg zul. GM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz

Anhänger: bis 750 kg zul. GM oder zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. GM der Kombination unter 3.500 kg liegt.
Mindestalter: ab 17 Jahren
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: L,M
Besonderheiten: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Begleitperson notwenig, Auskunft vom Verkehrszentralregister über Belgeitperson, Führerschein nicht im Ausland gültig

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Min + 2 Doppelstunden á 90 min klassenspezifisch

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Führerschein-Erweiterung:
Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse müssen unter Umständen
weniger Theorie- und Praxisstunden absolviert werden.


zurück