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Klasse B19: Anhänger



Informationen zur Klasse B96 - Anhänger:

Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. B und einem Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg. Gesamtmasse aus zugfahrzeug und Anhänger dürfen 4250 Kg nicht überschreiten. Zahlreiche Wohnwagenhespanne fallen in diese Kategorie

Vorraussetzung: Klasse B
Befristung: keine
Einschluss: keiner
Mindestalter: ab 18 Jahren
Erwerb: direkt
Besonderheiten: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich Hänger

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung: keine Theorie

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 min

Führerschein-Erweiterung:
Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse müssen unter Umständen weniger Theorie- und Praxisstunden absolviert werden.


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